Elternmitarbeit

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.

Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

  • Bei den ersten Elternabenden in den Jahrgangsstufen werden zunächst die Klassenelternsprecher gewählt. (September 2023)
  • Die Neuwahl des Elternbeirats für das Schuljahr 2023/24 findet anschließend gesondert statt.
  • Alle Eltern können sich für die Wahl zum Elternbeirat aufstellen lassen.
  • Für je 15 Schülerinnen und Schüler einer Grundschule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder.
  • Der Elternbeirat wird grundsätzlich für beide Schulhäuser gemeinsam geführt (Verwaltungsgemeinschaft).
  • Die Elternbeiräte werden hauptsächlich jeweils an ihrem Schulstandort tätig.
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