Schulen erstellen ein hausspezifisches Sicherheitskonzept, das laufend erweitert und jährlich mit der Polizeidienststelle abgeglichen wird.
Zweimal pro Schuljahr werden Übungen mit allen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen sowie mit allen Lehrkräften und Schülern/Schülerinnen zum Verhalten bei Feueralarm durchgeführt. Brandschutzbeauftragte des zuständigen Sachaufwandsträgers (Kommune) überwachen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.
Das Schulhaus ist grundsätzlich während des Schulbetriebs geschlossen und soll nur über die Nutzung der Gegensprechanlage bzw. Klingel betreten werden.