Alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2027 sechs Jahre alt werden, nehmen an der Sprachstandserhebung teil.
Ausnahmen (kein erhöhter Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache):
- schriftliche Erklärung der Kindertageseinrichtung, SVE oder HPT
- sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Behinderung
Komkrete Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums https://www.km.bayern.de/, Direktlink: