Sprachstandserhebung

Alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2027 sechs Jahre alt werden, nehmen an der Sprachstandserhebung teil.

Ausnahmen (kein erhöhter Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache):

  • schriftliche Erklärung der Kindertageseinrichtung, SVE oder HPT
  • sonderpädagogischer Förderbedarf oder eine Behinderung

Komkrete Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums https://www.km.bayern.de/, Direktlink:

https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit/sprachstandserhebungen

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