Die Nutzung von privaten digitalen Endgeräten (z. B. Handy oder Smartwatch) während der Unterrichtszeit in der Grundschule ist klar in Art. 56 Rechte und Pflichten BayEuG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) geregelt.
Grundschulkinder werden hier vom Gesetz besonders geschützt.
Demnach gilt an Grundschulen abweichend von der Regelung für weiterführende Schulen, dass private Handys und Smartwatches im Unterricht nicht verwendet werden dürfen. Die Mitnahme der Geräte ist zwar nicht verboten, aber die Geräte müssen im Flugmodus bzw. im Schulmodus in der Schultasche verwahrt werden und dürfen während des Unterrichts nicht eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Pausen auf dem Schulhof sowie für Schulveranstaltungen im Haus und an anderen Lernorten.
Besonders Smartwatches stehen hier unter Beobachtung, da eine Video- oder Audio-Übertragung von Unterricht an andere Personen ausgeschlossen werden muss.
Sollten Kinder die oben genannte Regelung nicht befolgen, werden sie beim ersten Mal nochmals darüber belehrt. In Folgefällen werden die Geräte im Safe der Schule einbehalten und die Eltern müssen sie dort abholen.
Die Schule übernimmt weiters keinerlei Haftung für mitgebrachte private digitale Endgeräte.
Diese Informationen erhalten alle Eltern mit dem Schulanfangsbrief der Schule im September des jeweiligen Schuljahres.