Hitzefrei

Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach den Schülerinnen und Schülern ab einer bestimmten Temperatur oder unter sonstigen bestimmten Voraussetzungen „hitzefrei“ zu gewähren ist, existiert nicht.

Schulleitungen können ein früheres Unterrichtsende ansetzen, falls bei längeren Hitzeperioden auch in den Klassenzimmern die Temperatur stark ansteigen würde.

Diese Maßnahme kann aber nur in Absprache mit der Offenen Ganztagsschule geleistet werden, da sich auch hier gegebenenfalls organisatorische Umstellungen durch das frühere Unterrichtsende ergeben würden. Im Vergleich zu weiterführenden Schulen ist die Aufsichtspflicht in der Grundschule anders geregelt.

 

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